Zitat (Quelle: http://www.bmi.bund.de
):
Menschen mit Behinderungen stoßen beim Surfen im Internet auf vielfältige Hindernisse. Websites sind oftmals zu unübersichtlich, zu bunt, haben zu wenig Kontraste oder eine zu kleine Schrift. Dabei könnte gerade das Internet dazu beitragen, behinderten Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Dies zu fördern ist ausdrückliches Ziel des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 1. Mai 2002. Es verpflichtet alle Bundesbehörden, ihre Internetangebote und Verwaltungsverfahren nach einem vorgeschriebenen Zeitplan barrierefrei zu gestalten.
Die einzelnen Anforderungen sind in folgenden Rechtsverordnungen festgelegt:
Volltext:
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV Volltext.pdf 50,7Kbyte
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(Quelle: http://www.bmi.bund.de
)
Barrierefreiheit - was ist das?
Zitat aus dem Online-Styleguide der Bundeswehr (http://www.styleguide.bundeswehr.de/v2/styleguide/grundlegendes/barrierefreiheit.html
):
Barrierefreiheit als behinderten- oder gar nur blindengerechte Programmierung zu umschreiben wäre zu kurz gegriffen. Von einer barrierefreien Umsetzung profitieren alle Nutzer, da sie allgemein den Zugang zu einer Seite und ihren Inhalten optimiert.
Das Ziel ist, einen Zugang für alle Nutzer zu ermöglichen, unabhängig davon, welche Geräte sie zum Abrufen der Seiten verwenden: grafische Browser, Vorlesesysteme (so genannte Screenreader), Suchmaschinen, PDA, Drucker usw.
Die Einhaltung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ist obligatorisch für die Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg und sieht eine maximale Umsetzungsfrist bis 31. Dezember 2005 vor. In dieser Verordnung werden (in den Anhängen) verschiedene Aspekte von Nutzbarkeit (Usability) und insbesondere Zugänglichkeit (Accessibility) behandelt und entsprechende Forderungen zur Erreichung selbiger gestellt.
Die Forderungen in den Anlagen der BITV basieren im Wesentlichen auf den so genannten "Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines 1.0 - WCAG)" des World Wide Web Consortiums (W3C): http://w3.org/WAI/
Es gibt notwendige Maßnahmen, die nicht automatisiert werden können, um dem Sinn der Forderungen aus der BITV zu genügen. Eine Zusammenstellung von Hinweisen finden Sie hier.

